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Sehr geehrter Herr Schlüter,
in Ihrer Homepage berichten Sie unter „Herkunft des Klinger/Wik-Hubschraubers BO 105“ von einem Patentstreit mit der Fa. Kavan Nürnberg. Können Sie mir heute noch sagen worum es dabei genau ging? Nach allem was ich gehört und gelesen habe sind doch SIE der Erfinder des Modellhubschraubers und der heute noch angewendeten Rotorsteuerung. Kavan kam doch mit dem Jet-Ranger mit der Mechanik von Biesterfeld erst einige Jahre später.
Meine Antwort:
Am ersten Tag der Modellbaumesse Nürnberg am 9.2.1978 wurde mir ein Gerichtsbeschluss zugestellt, in dem mir auf Antrag von Herrn Franz Kavan unter Hinweis auf ein zu seinen Gunsten bestehendes Patent der Verkauf meiner Hubschrauber mit dem von mir angebotenen Steuersystem untersagt wird.
Tatsächlich hatte Franz Kavan am 23.12.1974 ein Patent angemeldet das am 9.2.1978 genau zu Messebeginn veröffentlicht wurde. Dieses Patent betraf die bekannte Bell-Steuerung in Kombination mit den Merkmalen meiner über vier Jahre zuvor am 17.9.1970 zum Patent angemeldeten Steuerung.
Mit meiner Anmeldung 1970 wollte ich die von mir für den Modellhubschrauber entwickelte durchgehende, verdrehbar gelagerte, zyklisch verstellbare, mit Steuerflügeln versehene und so als Einheit steuerbare Stabilisierungsstange schützen lassen. Das war gegenüber dem bei Großhubschraubern bekannten HILLER- System mit einzelnen Stabistangen und komplizierten Verbindungs- und Steuergestängen neu und patentfähig.
Die originale Stabilisierung nach BELL, wie sie ursprünglich von Herrn Biesterfeld beim ersten Hubschrauberwettbewerb 1968 und dann von Kavan beim seinem Jet-Ranger verwendet wurde, war Stand der Technik und nicht erneut patentfähig. Sie funktionierte beim Modellhubschrauber auch erst als sie entsprechend meiner Erfindung mit der als Einheit steuerbaren Stabilisierungsstange kombiniert wurde.
Diese Steuerung war zum Zeitpunkt der Kavan-Anmeldung im Dezember 1974 Stand der Technik. Das konnte ich bei einer Klage vor dem Deutschen Patentamt in München klären und so wurde das Kavan-Patent am 3.6.1980 rechtskräftig für nichtig erklärt.
Freundliche Grüße,
Dieter Schlüter